Hartz IV: Zur Verfassungswidrigkeit der Regelsatzbemessung

19. Januar 2009

Zum Zwecke des Einholens fachkundiger Meinungen betreffs des Zustandekommens und der Bemessung der Höhe der Regelleistungen für GrundsicherungsleistungsempfängerInnen hat sich das Bundesverfassungsgericht zu einem entsprechend anhängigen Verfahren unter anderen auch an die Diakonie, die Caritas, den VDK und den DGB gewandt.
Eine Zusammenfassung von Ralf Hagelstein

Die Caritas hält die Klage für begründet, da die festgelegte Höhe der Regelleistung verfassungswidrig sei. In Ihrer Begründung hebt sie ab auf das Grundrecht auf Sicherung der Mindestvoraussetzungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes.
Es gehe nicht nur um die Sicherung der körperlichen Existenz, sondern um ein so genanntes „soziokulturelles Existenzminimum“ sowie einen Schutz vor Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung. Menschliches Leben sie schließlich mehr als ein auf die physischen Notwendigkeiten beschränktes Dasein.

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Wie “team.arbeit.hamburg” Erwerbslosigkeit anstelle von Arbeit fördert

17. April 2008

Hamburg ist bereits heute die führende Logistikmetropole in Nordeuropa.

Hier werden Waren sowohl auf dem Seewege, auf der Schiene, als auch auf dem Landwege europaweit verteilt. Durch den besonders mit Asien stetig steigenden Handel, expandieren Logistikunternehmen aller Art. Wegen der dadurch erforderlichen Abstimmung zwischen der Stadt Hamburg und den Logistikunternehmen gründete der Hamburger Wirtschaftssenator Gunnar Uldall am 02.01.06 die “Logistik-Initiative Hamburg”. Ziel dieser Iniative ist es, die Position Hamburgs als einem der weltweit bedeutendsten Logistikstandorte weiter ausbauen.

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Einladung = Vorladung. Eingliederungsvereinbarung = Verwaltungsakt?

31. März 2007

Wie eine ARGE mit Neusprech noch mehr Verwirrung stiftet
Von Ralf Hagelstein*

In seiner vorausgegangenen Glosse, quasi dem ersten Teil unseres Neusprech-Kurses, beschrieb unser Kolumnist, wie erstaunt er war, als sich eine “Einladung zum Gespräch” der ARGE Hamburg als strafbewehrte Vorladung entpuppte. Nun schildert er, was geschah, als er dieser Vorladung Folge leistete. D. Red.

Pünktlich zum Termin meiner Vorladung zum “Gespräch” mit dieser mir unbekannten Person erschien ich in “dem” Job-Center, zu dem ich “eingeladen” wurde. Als ich später, nach dem Termin, meine Unterlagen zu Hause durchsah, fühlte ich mich eher “verladen” als “eingeladen”. Aber der Reihe nach.

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GLOSSE: Eine “Einladung” mit Strafandrohung

23. März 2007

Wie eine ARGE mit Neusprech den Hartz-IV-Zwang beschönigt
Von Ralf Hagelstein

Wann wurden Sie zuletzt “eingeladen”? Von einem Freund zum Kaffee oder von Ihrem Autohaus zur Frühjahrsschau? Einladungen nehme ich meistens gerne an, so wie die von einer Freundin zu einem Kinobesuch, oder die eines Journalisten für ein Zeitungsinterview. Einladungen sind meist etwas Schönes. Eine solche Einladung flatterte mir dieser Tage ins Haus. Absender war die “Hamburger ARGE SGB II”, die für mich als “Langzeitarbeitslosen” zuständige “Betreuungsbehörde”. Da stand ganz oben unmissverständlich “Einladung”.

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