Zum Zwecke des Einholens fachkundiger Meinungen betreffs des Zustandekommens und der Bemessung der Höhe der Regelleistungen für GrundsicherungsleistungsempfängerInnen hat sich das Bundesverfassungsgericht zu einem entsprechend anhängigen Verfahren unter anderen auch an die Diakonie, die Caritas, den VDK und den DGB gewandt.
Eine Zusammenfassung von Ralf Hagelstein
Die Caritas hält die Klage für begründet, da die festgelegte Höhe der Regelleistung verfassungswidrig sei. In Ihrer Begründung hebt sie ab auf das Grundrecht auf Sicherung der Mindestvoraussetzungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes.
Es gehe nicht nur um die Sicherung der körperlichen Existenz, sondern um ein so genanntes „soziokulturelles Existenzminimum“ sowie einen Schutz vor Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung. Menschliches Leben sie schließlich mehr als ein auf die physischen Notwendigkeiten beschränktes Dasein.
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