Einladung = Vorladung. Eingliederungsvereinbarung = Verwaltungsakt?

Wie eine ARGE mit Neusprech noch mehr Verwirrung stiftet
Von Ralf Hagelstein*

In seiner vorausgegangenen Glosse, quasi dem ersten Teil unseres Neusprech-Kurses, beschrieb unser Kolumnist, wie erstaunt er war, als sich eine „Einladung zum Gespräch“ der ARGE Hamburg als strafbewehrte Vorladung entpuppte. Nun schildert er, was geschah, als er dieser Vorladung Folge leistete. D. Red.

Pünktlich zum Termin meiner Vorladung zum „Gespräch“ mit dieser mir unbekannten Person erschien ich in „dem“ Job-Center, zu dem ich „eingeladen“ wurde. Als ich später, nach dem Termin, meine Unterlagen zu Hause durchsah, fühlte ich mich eher „verladen“ als „eingeladen“. Aber der Reihe nach.

Natürlich war ich als folgsamer Staatsbürger überpünktlich; ich erbat sogar eine ganze Minute vor dem angegebenen Termin Einlass in die heiligen Hallen der mich „einladenden“ Person. Und siehe da, meinem Begehr wurde sogleich entsprochen. Nach einer eher als freundlich distanziert zu bezeichnenden gegenseitigen Begrüßung und Vorstellung, geht es gleich aufs Ganze. Eine „Eingliederungsvereinbarung“ soll mit mir abgeschlossen werden!

„Eingliederungsvereinbarung?“, denke ich so für mich, was kann das sein, was habe ich verpasst? Mir wurde dann, allerdings nur ganz grob skizziert, dies sei eine „Vereinbarung“, die wir hier und heute abschließen würden, per „blutsbrüderlich- verwandter“, beiderseitiger Unterschrift. „Geben und Nehmen“, „Fördern und Fordern“ hallte es in den finstersten Ecken meines Unterbewusstseins.

„Das ist doch eine tolle Sache“, meinte der rosa Engel auf meiner rechten Schulter, „Du unterschreibst nicht einmal Dein eigenes Todesurteil“, konterte der kleine rote Teufel auf meiner linken Schulter. Und ich saß baff dazwischen. Was nun?

Als hätte sie den Disput mit meinen beiden lieben Begleitern mitbekommen, erklärte die „einladende“ Person: „Wenn Sie hier und heute nicht unterschreiben, erlasse ich die „EingliederungsVereinbarung“ als „Verwaltungsakt“". Von meiner rechten Schulter schallte es „Bitte?“, von der linken „Lauf weg, hol Hilfe, Polizeiiii!“.

Nun saß ich da, leicht belämmert, „Öh, nach Hause nehmen, in Ruhe lesen“, stammelte ich schon fast. „Nix da, unterschreiben oder VA, da habe ich kein Problem mit“, schallt es mir frontal in mein empfindliches Gehörorgan. „Nach Hause mitnehmen… Bedenkzeit…“, schien ich meinem Empfinden nach zu stammeln. Von meiner rechten Schulter tönte es verführerisch, „Beuge Dich!“.
Von der linken Schulter vernahm ich nur versatzweise Rufe wie „Hilfe! … Polizei! … Anwalt! … Gericht! …“

Das wurde mir nun doch alles zuviel, ich sammelte alle vorgelegten Unterlagen ein, stopfte sie in meine Jute-Tasche mit der Aufschrift „Deutscher Bundestag“, verabschiedete mich und trottete erschüttert von dannen.

Plötzlich, völlig unvermutet, fand ich mich in meinem trauten Heim wieder. Wie benommen schüttelte ich den Nebel aus meinen Gedanken und sah aus den Augenwinkeln rechts und links von der Schulter kleine Schatten herunterfallen. Was war passiert?

Neusprech hatte meine Gedanken vernebelt! Oh Graus! „Eingliederungs-Vereinbarung“ hallte es in mir wider. Eine „Vereinbarung“ zur „Eingliederung“? Wann wurde ich denn „ausgegliedert“? Wie ein Berserker durchforstete ich die amtliche Post der letzten Jahre im Aktenschrank, aber ich fand einfach keinen „Bescheid“ über eine „Ausgliederung“!? Wie sollte ich bloß in etwas wieder „eingegliedert“ werden, aus dem ich gar nicht „ausgegliedert“ wurde, und das auch noch „amtlich“?

Boah, dieses Neusprech ist echt gräuslig, und ich habe gerade kein „1984″ zum Nachlesen zur Hand. „DoppelPlusUnGut“ befand mein Unterbewußtsein über diesen Zustand.

„Vereinbarung!“, spuckte mir mein Intellekt, das scheue Reh, aus den hintersten Windungen der Gehirnmasse entgegen. Was hatte die Person vorhin gesagt? „Keine Unterschrift, dann VA!“

Ein Blick in das Online-Lexikon „wikipedia“ fütterte meine grauen Zellen mit folgendem Wissen:
„Der Verwaltungsakt bezeichnet eine Form des Handelns staatlicher Organe zur einseitig verbindlichen (hoheitlichen) Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.“

Öha! „Einseitig verbindliche Regelung“. Das ist also ein „VA“! Aber, so regt sich in mir leichter Widerstand, kann eine „Vereinbarung“, ebendiese „Eingliederungs-Vereinbarung“, einseitig verbindlich sein? Zeichnet nicht eine „Vereinbarung“ eine von zwei Seiten übereinstimmende
Willenserklärung aus?

Irgendwie komme ich mit dem Neusprech noch nicht klar. Bei meiner Person muss es sich wohl um einen „Ewiggestrigen“ handeln.

„Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glauben – wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten -, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit.“
George Orwell, 1984

*Ralf Hagelstein ist Sprecher von PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener Hamburg, www.peng-ev.de

Verwendung in der LinksZeitung: http://linkszeitung.de/content/view/101524/51/

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